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Allgemeine Geschäftsbedingungen TLC Elektronik  Stand: 18.04.2012

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebot erfolgen ausschließlich auf Basis nachfolgender Geschäftsbedingungen:
Bitte beachten Sie: Angebote im Bereich Touchscreen-Systeme richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Die Gewährleistung für die in diesem Bereich angebotene Produkte beträgt, falls nicht anders angegeben, 12 Monate

1.) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten entsprechend angepaßt. Angebote im Bereich Touchscreen-Systeme richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer.

2.) Produktänderungen
Technische und optische Produktänderungen der von uns angebotenen Produkte behalten wir uns ausdrücklich vor!

3.) Lieferung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versand- und Versicherungskosten ab Lager Attenkirchen. Wir liefern, falls vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht, per UPS Standardservice, Postpaket oder Spedition nach unserer Wahl.

4.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TLC Elektronik. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an TLC Elektronik ab und zwar auch in soweit, als die Ware verarbeitet ist.

5.) Zahlung
Wir liefern ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Als Nachnahmepauschale werden EUR 8,00 berechnet. Bei Lieferung gegen offene Rechnung sind die Rechnungen innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Ein offenes Zahlungsziel darf 30 Tage nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieses Fälligkeitsdatums werden vom 3. Tage nach Rechnungsdatum ab Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, etc. gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Barzahlung  oder Zahlung gegen Nachnahme zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.

6.) Transportschäden
Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden/Bestellers. Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unverzüglich vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden. Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten erbringen Sie uns bitte sofort. Es sind unbedingt die Meldefristen für verdeckte Mängel nach Erhalt der Ware einzuhalten. Diese sind: Post innerhalb von 24 Stunden, Bahn innerhalb von 7 Tagen, Spedition innerhalb von 6 Tagen, Luftfahrtgesellschaften innerhalb von 7 Tagen.

7.) Reklamationen
Wir sind stets bemüht, Ihnen nur hochwertige Qualitätsware zu liefern. Sollte es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben, so fordern Sie bitte vor Rücksendung der Ware eine Autorisierungsnummer (RMA) an. Diese RMA muß von außen gut lesbar auf dem Paket angebracht werden. Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn diese frei Haus an uns gerichtet sind. Unfrankierte Sendungen und Sendungen ohne RMA werden nicht angenommen. Bitte legen Sie der Rücksendung unbedingt eine genaue Fehlerbeschreibung, sowie Rechnungs-/Lieferscheinkopie bei. Bitte beachten Sie, daß bei Mängeln im Lieferumfang (fehlendes Produkt/falsches Produkt), uns dieser Mangel innerhalb 3 Tagen angezeigt werden muß. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden und gehen zu Lasten des Bestellers.

8.) Haftung
Die Haftung für Folgekosten jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, wird ausgeschlossen. Bei Haftung von TLC Elektronik bezieht sich diese ausschließlich auf den Warenwert der gelieferten Produkte. Der Kunde trägt die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Einsatz der von uns gelieferten Produkte.

9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Zolling, soweit der Kunde/Besteller Vollkaufmann ist.



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